Soldaten, Bundespolzei und Berufsgenossenschaftsfälle
SoldatInnen
Soldaten haben im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung Anspruch auf medizinische Behandlung - inklusive Psychotherapie.
Die Kosten werden i.d.R. übernommen, wenn die Behandlung durch den Truppenarzt genehmigt wird, auch bei Privatpraxen ohne Kassenzulassung.
Der Truppenarzt prüft zunächst die Notwendigkeit einer Psychotherapie. Gibt es freie Plätze in Bundeswehr-internen Einrichtungen, oder über Vertragsärzte, erfolgt die Überweisung i.d.R. dorthin. Wenn Wartezeiten bestehen, oder keine geeignete Versorgung vorhanden ist, kann der Truppenarzt eine Kostenübernahme für eine Privatpraxis (sog. Sanitätseinweisung) veranlassen. Nachdem die Kostenübernahme offiziell genehmigt ist, kann die Privatpraxis direkt mit der Bundeswehr abrechnen, meist auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
BundespolizistInnen
Grundsätzlich gilt für BundespolizistInnen das System der Beihilfe + private Krankenversicherung (PKV). Die Bundespolizei übernimmt im Rahmen der Beihilfe einen Teil der Kosten (meist 50%), die restlichen Kosten deckt die private Krankenversicherung ab - je nach individuellem Tarif.
Vor Therapiebeginn muss ein Antrag auf Psychotherapie bei der Beihilfestelle gestellt werden. Dies erfolgt meist zusammen mit einem ärztlichen Gutachten (z.B. Bericht des Haus- oder Facharztes) und einem Kostenvoranschlag des Therapeuten.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird direkt mit dem Klienten abgerechnet. Dieser reicht die Rechnungen dann bei der Beihilfe und der PKV ein.
Berufsgenossenschaftsfälle
Bei der Berufsgenossenschaft (BG) läuft die Kostenübernahme für Psychotherapie über das System der gesetzlichen Unfallversicherung - speziell dann, wenn psychische Beschwerden Folge eines Arbeitsunfalls (z.B. Trauma) oder einer Berufskrankheit sind.
Der Arbeitgeber meldet den Unfall an die zuständige Berufsgenossenschaft. Der Durchgangsarzt stellt fest, ob eine psychische Behandlung nötig ist, und gibt ggf. eine Überweisung frei. Nach Zustimmung der BG kann die Psychotherapie direkt über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden.
