Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Diese wird von allen privaten Krankenkassen und der Beihilfe anerkannt. Bei Fragen diesbezüglich bin ich gerne behilflich.
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Die einzelnen Versicherungen handhaben dies jedoch im Detail unterschiedlich. Bitte klären Sie die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie. Hierbei gilt es folgende Punkte zu beachten:
- Ist eine psychotherapeutische Behandlung im Leistungsumfang des Vertrages enthalten?
- Wenn ja: wie viele Therapiesitzungen sind vorgesehen?
- Deckt die Versicherung die Kosten hierbei vollständig oder nur anteilig?
- Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich
Die ersten fünf Sitzungen sind sogenannte "probatorische Sitzungen", welche von den privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung übernommen werden.
