Kostenerstattungsverfahren

Das Kostenerstattungsverfahren wird von manchen gesetzlichen Krankenkassen genehmigt. Dabei übernehmen die Krankenkassen die Therapie in einer Privaten Praxis zum Teil, oder vollumfänglich. Hierfür müssen Sie vorab einige Unterlagen sammeln, um das Verfahren beantragen zu können. Dies unterscheidet sich z.T. zwischen den einzelnen Kassen. Informieren Sie sich daher nochmals genau bei Ihrer Krankenkasse. 

Unterlagen, welche meist benötigt werden: 

- Liste mit Absagen oder Wartezeiten von Psychotherapeuten mit Kassensitz (Tipp: Gehen Sie auf die Seite des Kassenärztlichen Verband Bayerns und rufen Sie die dort aufgelisteten Psychotherapeutinnen in Ihrer Nähe durch)

- Das Formular PTV11, welches Sie nach einer Sprechstunde mit einem Psychotherapeuten mit Kassensitz erhalten (Tipp: Rufen Sie bei der 116117 an, um einen Erstgesprächstermin zu vereinbaren)

- Dringlichkeitsbescheinigung für eine Psychotherapie von einem Arzt

- Konsiliarbericht von einem Arzt

- Gutachterbericht von mir

- eine persönliche Begründung für den Aufnahmewunsch einer Therapie

Da es sehr umfänglich ist, das Kostenerstattungsverfahren in die Wege zu leiten und ich für einen Gutachterbericht zudem viele persönliche Informationen von Ihnen benötige, nehme ich nur Patientinnen an, welche vor Genehmigung des Verfahrens für die Probatorischen Sitzungen als Selbstzahler kommen. 

 

©Sharika Pickert. Alle Rechte vorbehalten. Bamberg, 2025

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